Die Grundlage für ein zukunftsfähiges Landesbusliniennetz in Niedersachsen, das gemeinsam mit dem Schienenpersonennahverkehr (SPNV) ein integriertes, landesweites Bus-Schiene-Grundnetz (Arbeitstitel) bildet, wurde in einem Gutachten erarbeitet. Die Idee des Bus-Schiene-Grundnetz ist, die öffentliche Mobilität auch abseits der Schiene flächendeckend und verlässlich sicherzustellen, zentrale Orte überörtlich zu verbinden und bestehende Angebotslücken im ÖPNV zu schließen. Landesbedeutsame Buslinien sind ein grundlegender Teil des Bus-Schiene-Grundnetzes.
Das Gutachten für ein Bus-Schiene-Grundnetz wurde erstmals im Jahr 2016 erarbeitet und im Jahr 2025 aktualisiert
Ziel dieses Gutachten, war es zunächst, ausgehend von den bestehenden Überlegungen zu landesbedeutsamen Buslinien und den davon derzeit bereits umgesetzten 19 Linien, ein ideales Bus-Schiene-Grundnetz zu identifizieren. Dieses Netz beziehungsweise diese Netzplanung wurde im Kontext aktueller verkehrspolitischer Zielsetzungen sowie anhand von strukturellen und nachfragebezogenen Daten, wie Bevölkerungszahlen, Pendlerverflechtungen und touristischem Aufkommen, entwickelt. Ergänzend flossen Erkenntnisse aus einem landesweiten Verkehrsmodell und dem Abgleich mit bestehenden ÖPNV-Angeboten ein. Auf dieser Grundlage wurde ein erweitertes Landesbusliniennetz mit insgesamt 44 Buslinien entwickelt. Die Bewertung erfolgte anhand transparenter Kriterien, wobei insbesondere die Anbindung von Mittel- und Oberzentren, touristischen Zielen sowie SPNV-Knotenpunkten im Vordergrund standen. Zentrale Kennzahlen aus dem Verkehrsmodell wie das Verhältnis von Personen- zu Fahrplankilometern ermöglichen zudem eine Einschätzung der Wirtschaftlichkeit.
Das Gutachten stellt damit eine fundierte Grundlage dar, um das bestehende System weiterzuentwickeln.
Hinweis zur Umsetzung und Anwendung des Gutachtens:
Das vorliegende Gutachten fungiert als konzeptioneller Orientierungsrahmen für das Land Niedersachsen und greift in bestehenden und potentiellen Umsetzungen landesbedeutsamer Buslinien nicht ein. Die abschließende Prüfung und Entscheidung über die Förderfähigkeit von landesbedeutsamen Buslinien erfolgt weiterhin nach Einreichung des entsprechenden Antrags durch die LNVG als Bewilligungsbehörde. Die Erkenntnisse aus dem Gutachten „Landesbuslinien als Teil eines Bus-Schiene-Grundnetzes im Land Niedersachsen“ in der Fassung vom 20.01.2026 der PTV Transport Consult GmbH sollen bei der Bewilligung als Entscheidungshilfe Berücksichtigung finden, das Gutachten ist aber keine ausschließliche Maßgabe im Förderprogramm.